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8 Fakten zur Ausländerkriminalität in der Schweiz

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Selbstverständlich sind Ausländer nicht pauschal krimineller oder schlechtere Menschen als Schweizer. Die allermeisten halten sich einwandfrei an die Gesetze und tragen zu einem friedlichen und respektvollen Miteinander bei. Zu leugnen, dass in der Schweiz lebende Ausländer im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überproportional häufig straffällig sind, wäre aber nicht zweckdienlich.

Wir präsentieren Dir acht Fakten zur Ausländerkriminalität in der Schweiz, die Dir zu denken geben werden. Zu allen Aussagen sind seriöse Quellen verlinkt – jeder Fakt kann nachgeprüft werden. Sowohl die vielen gut integrierten Ausländer als wohl auch eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dürften sich wünschen, dass diese Missstände nicht länger unter den Teppich gekehrt und auf politischem Weg korrigiert werden!


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1 29% der kriminellen Ausländer werden nicht ausgeschafft

Oder anders gesagt: Nur 71 Prozent der «obligatorischen» Ausschaffungen wurden im Jahr 2018 tatsächlich vollzogen. Laut «NZZ» haben die Schweizer Gerichte 2018 1’702 Mal eine Verurteilung mit Ausschaffung ausgesprochen. Dabei handelte es sich in 1’476 Fällen um einen sogenannt obligatorischen Landesverweis, wie ihn die Gesetzgebung zur vom Volk 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative vorsieht. Statt wie angekündigt nur «ausnahmsweise» zur Anwendung zu kommen, wurde die sog. «Härtefallklausel» viel häufiger angewandt, obwohl sich die Stimmbevölkerung 2010 ebenfalls gegen eine solche «Täterschutzklausel» ausgesprochen hatte.


2 Drogendelikte: 46% der Beschuldigten sind Ausländer

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 (Seite 31) sind fast 46 Prozent der nach dem Betäubungsmittelgesetz Beschuldigten ausländische Staatsbürger. Bei einem Ausländeranteil von 25,3 Prozent macht dies eine markant überproportionale Vertretung von Ausländern aus. Fast die Hälfte der beschuldigten Ausländer gehören übrigens nicht der ständigen Wohnbevölkerung an (Anerkannte und abgelehnte Asylbewerber, Kriminaltouristen etc.). Im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil fallen hierzulande Staatsbürger aus Algerien, Nigeria und weiteren afrikanischen Ländern besonders oft mit Drogendelikten auf.


3 Häusliche Gewalt: 79% der angeklagten Männer sind Ausländer

3,7 Mal häufiger sind ausländische Männer wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert als Schweizer. Laut «Schweizerzeit» entspricht der Ausländeranteil ganzen 79 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gesamtzahl der Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt 2019 erneut zugenommen, nämlich um 6 Prozent. Der grösste Teil der Straftaten fiel 2019 auf Tätlichkeiten (StGB Art. 126) mit 6’379 Straftaten, gefolgt von Drohung (Art. 180) mit 4’314 Straftaten. Nicht weniger als 29 «vollendete Tötungsdelikte» wurden total verzeichnet.


4 7 von 10 Gefängnisinsassen sind Ausländer

71,4 Prozent der Insassen in Schweizer Gefängnissen sind laut den Zahlen von swissinfo.ch von 2019 Ausländer. Europaweit beträgt der Durchschnittswert 15,9 Prozent. Im Straf- und Massnahmenvollzug bilden Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz (Grenzgänger und Kriminaltouristen), Asylbewerber und sogenannte «Sans Papiers» rund 46 Prozent der Insassen.


5 74% der verurteilten Vergewaltiger waren 2017 Ausländer

Bei den wegen Vergewaltigung verurteilten Erwachsenen betrug der Ausländeranteil 2017 rund 74 Prozent. Bei den 2019 wegen Vergewaltigung Angezeigten betrug der Ausländeranteil laut Polizeilicher Kriminalstatistik (Seite 39) über 57 Prozent. Rund 85 Prozent der Vergewaltigungen wurden 2019 aufgeklärt, allerdings kommt rund jeder fünfte verurteilte Vergewaltiger um eine Gefängnisstrafe herum


6 Ausländer stellen 52% aller strafrechtlich Beschuldigten

Ausländische nach dem Strafgesetzbuch beschuldigte Personen machten im Jahr 2018 rund 52 Prozent aus. Völlig wertfrei, aber inhaltlich korrekt ausgedrückt, heisst das: Ausländer kommen (bei einem Ausländeranteil von über 25 Prozent) doppelt so häufig mit dem Strafrecht in Konflikt wie Schweizer.


7 Jeder Dreissigste Südwestafrikaner wurde 2014 verurteilt

2016 publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) erstmals Zahlen zu von in der Schweiz verurteilten Personen (neuere Zahlen sind nicht verfügbar). Die «Strafurteilsstatistik» vergleicht die im Referenzjahr 2014 rechtskräftig Verurteilten mit der Anzahl Personen, die in der Schweiz eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben. Die Kriminalitätsliste führen Personen aus Südwestafrika (Angola und Namibia) an. Jeder Dreissigste (3,4 Prozent) der in der Schweiz wohnhaften rund 4’000 Personen aus Südwestafrika ist im Jahr 2014 strafrechtlich verurteilt worden. Zum Vergleich: Einwanderer aus Südwestafrika werden dreissigmal häufiger verurteilt als Personen aus Grossbritannien, von denen 2014 nur gerade 0,1 Prozent (eine von tausend Personen) strafrechtlich verurteilt worden sind.


8 Ex-Jugoslawen wurden 2014 am häufigsten verurteilt

Laut der «Strafurteilsstatistik» von 2014 verzeichneten in absoluten Zahlen Einwanderer aus dem ehemaligen Jugoslawien mit Albanien mit knapp 2‘300 die meisten Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch. Das entspricht einer Verurteilungsquote von 0,9 Prozent. Zum Vergleich: Von 6,2 Millionen Menschen mit Schweizer Pass sind im Jahr 2014 gerade mal 13‘900 wegen eines Verstosses gegen das Strafgesetzbuch verurteilt worden – das macht drei Verurteilte pro 1‘000 Schweizer.


 

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